Solarpflicht in Braunschweig – das müssen Eigentümer in Niedersachsen jetzt wissen

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Niedersachsen die Solarpflicht. Auch für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in Braunschweig bedeutet das: Bei Neubauten und bestimmten Sanierungen müssen Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) oder vergleichbare Solarsysteme eingeplant werden. Doch wen betrifft die Regelung konkret, welche Pflichten gibt es, und wie können Sie davon profitieren? Wir geben Ihnen einen Überblick.

Was bedeutet die Solarpflicht?

Die Solarpflicht ist eine gesetzliche Vorgabe des Landes Niedersachsen. Sie soll sicherstellen, dass bei Bauvorhaben erneuerbare Energien genutzt werden und der Ausbau von Photovoltaik deutlich schneller voranschreitet.

  • Klimaneutralität bis 2040 in Niedersachsen
  • Mehr Unabhängigkeit von steigenden Strompreisen und fossilen Energien
  • Senkung von CO₂-Emissionen in Städten wie Braunschweig

Wer ist in Braunschweig betroffen?

Die Pflicht greift schrittweise und betrifft vor allem:

  1. Neubauten von Nichtwohngebäuden (z. B. Gewerbeimmobilien, Hallen, Bürogebäude)
    Ab 2025 müssen geeignete Dachflächen für Photovoltaik genutzt werden.
  2. Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen
    Hier gilt die Pflicht zur Überdachung mit Solarmodulen.
  3. Wohngebäude
    Bei größeren Dachsanierungen kann ebenfalls eine Pflicht entstehen. Neubauten von Ein- und Mehrfamilienhäusern sind ab 2026 in den meisten Fällen betroffen.

Welche Vorteile hat die Solarpflicht für Eigentümer?

  • Energie sparen: Der selbst erzeugte Solarstrom reduziert die Abhängigkeit vom Energieversorger.
  • Kosten senken: Langfristig sinken die Stromkosten erheblich – gerade bei steigenden Energiepreisen.
  • Wertsteigerung: Gebäude mit PV-Anlage sind attraktiver für Käufer und Mieter.
  • Förderprogramme nutzen: In Niedersachsen und Braunschweig gibt es verschiedene Förderungen und zinsgünstige Kredite.

Welche Ausnahmen gibt es?

Nicht jedes Dach eignet sich für Photovoltaik. Ausnahmen sind möglich, wenn:

  • Das Dach stark verschattet ist (z. B. durch hohe Nachbargebäude oder Bäume).
  • Die Statik keine Solaranlage trägt.
  • Wirtschaftliche Unzumutbarkeit nachgewiesen werden kann.

In diesen Fällen können Ersatzmaßnahmen (z. B. Beteiligung an einer Solargenossenschaft) verlangt oder zugelassen werden.

Wie setzen Sie die Solarpflicht in Braunschweig um?

Damit Sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllen und gleichzeitig maximal profitieren, empfiehlt sich ein klarer Fahrplan:

  1. Dachcheck – Ist Ihr Dach statisch und technisch für PV geeignet?
  2. Planung & Angebot – Größe, Leistung und Speicherbedarf ermitteln.
  3. Förderung prüfen – Zuschüsse und Kredite beantragen, bevor die Anlage bestellt wird.
  4. Installation – Montage durch einen zertifizierten Fachbetrieb in Braunschweig.
  5. Anmeldung – Meldung beim Netzbetreiber und Eintrag ins Marktstammdatenregister.

Fazit: Solarpflicht als Chance nutzen

Die Solarpflicht in Braunschweig ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern vor allem eine Chance für Immobilienbesitzerinnen und -besitzer: Sie können langfristig Energiekosten senken, den Wert Ihrer Immobilie steigern und aktiv zum Klimaschutz beitragen.

Wir von Löwen-Solar unterstützen Sie bei allen Schritten – von der ersten Beratung über die Planung bis zur fachgerechten Montage und Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage.

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